So können die Leistungen finanziert werden

Nach erfolgter Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag

1. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 € zur Verfügung. Dieser Betrag ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzbar.

2. Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI)

Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen für anerkannte Alltagsbegleitung eingesetzt werden.

Pflegegrad Max. Umwandlung (ca.) + Entlastungsbetrag Ungefähres Gesamtbudget
PG 1 131 € 131 €
PG 2 ca. 318 € 131 € ca. 449 €
PG 3 ca. 599 € 131 € ca. 730 €
PG 4 ca. 744 € 131 € ca. 875 €
PG 5 ca. 920 € 131 € ca. 1.051 €

Privatzahlung

Die Leistungen können jederzeit auch privat in Anspruch genommen werden. Der Stundensatz beträgt 30 €.

Eine begrenzte Vorleistung ist in Absprache möglich, bis die Pflegekasse erstattet.

Die genauen Möglichkeiten hängen von Ihrer individuellen Situation und dem Pflegegrad ab. Gerne klären wir das in einem persönlichen Gespräch.